Prophylaxe

Wir bieten ein spezielles Prophylaxeprogramm, bei dem mit verschiedenen Maßnahmen, Erkrankungen der Zähne und des Zahnhalteapparates vorgebeugt werden sollen. Sie sollten daher die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (bei Erwachsenen mindestens einmal im Jahr) wahrnehmen.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Ein strahlendes Lächeln mit weißen, gesunden Zähnen wirkt sympathisch. Doch selbst wer täglich gründlich seine Zähne putzt, stellt fest, dass sich Ablagerungen und Verfärbungen an den Zähnen ansetzen. Zahnbeläge können sich zu Zahnstein verfestigen. Zudem lassen sich feste Farbauflagerungen, durch den Genuss von Kaffee, Tee, Nikotin, Rotwein etc., mit der Zahnbürste nur schwer beseitigen. Eine gründliche Reinigung des Gebisses durch eine professionelle Zahnreinigung (PZR) ist daher ein- oder zweimal im Jahr zu empfehlen. Das Risiko für Zahnkrankheiten, wie Karies und Parodontitis, reduziert sich dadurch deutlich. Zudem haben Kronen und Brücken, bei entsprechender häuslicher Zahnpflege, eine längere Haltbarkeit.

Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen

Bei Kindern und Jugendlichen sollte zweimal jährlich eine Individualprophylaxe erfolgen. Eine erfahrene zertifizierte Mitarbeiterin nimmt diese vor. Sind sehr starke Vertiefungen der Zahnoberfläche (Fissuren) vorhanden, kann dies ein erhöhtes Kariesrisiko darstellen, weil sich hier Bakterien absetzen und den Zahn schädigen können. Bei einer Zahnversiegelung können die tiefen Fissuren von Ihrem Zahnarzt mit einem speziellen Verfahren dauerhaft verschlossen werden. Bei Kindern sind vor allem die Kauflächen der großen bleibenden Backenzähne (Molaren) in den Jahren unmittelbar nach dem Zahndurchbruch betroffen. Hier wird meist eine Fissurenversiegelung durchgeführt, wenn die Backenzähne vollständig das Zahnfleisch durchbrochen haben.

Bonusheft

Das Bonusheft dient gesetzlich krankenversicherten Patienten als Nachweis für ihre Vorsorgeuntersuchungen. Sie müssen einmal im Jahr zum Zahnarzt und sich den Besuch stempeln lassen. Mit einem regelmäßig geführten Bonusheft bekommen Sie bei den Kosten für Zahnersatz einen Extra-Zuschuss zum bestehenden Festzuschuss. Seit Oktober 2020 stieg der Kassenzuschuss von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft.

Zahnarztpraxis Alexandra und Martin Marhenke
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